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Sonntag, 14. Juni 2026

AfD scheitert mit Klage um Otto-Wels-Saal

Die AfD-Fraktion hat mit ihrer Klage auf Zuteilung des Otto-Wels-Saals vor dem Verwaltungsgericht Berlin keinen Erfolg gehabt. Dies wirft Fragen zur Verteilung von Räumlichkeiten im Bundestag auf.

14. Juni 2026
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Die AfD-Fraktion hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Klage eingereicht, um den Zugang zum Otto-Wels-Saal im Bundestag zu erzwingen. Der Versuch, diese Räumlichkeiten zu nutzen, wurde jedoch abgelehnt. Der Otto-Wels-Saal, der nach dem ersten Fraktionsvorsitzenden der SPD benannt ist, ist nicht nur ein historischer Raum, sondern spielt auch eine zentrale Rolle in der parlamentarischen Arbeit. Die Entscheidung des Gerichts wirft einige Fragen zur Fairness der Ressourcenverteilung im Bundestag auf.

Die Begründung für die Klage der AfD drehte sich um die Argumentation, dass die Verteilung der Räumlichkeiten nicht transparent sei und sie als demokratisch gewählte Partei ebenfalls Anspruch auf diese wichtigen Räume haben. Doch das Gericht hat entschieden, dass die Zuteilung vom Bundestagspräsidium geregelt wird und die Kriterien hierfür rechtmäßig sind. Dies könnte auch als Indiz dafür gesehen werden, dass der Bundestag die Kontrolle über seine eigenen Ressourcen und deren Nutzung wahren möchte. Für die AfD ist dies ein Rückschlag – nicht nur symbolisch, sondern auch praktisch, da der Zugang zu diesen Räumlichkeiten eine wichtige Plattform für ihre politischen Aktivitäten darstellen würde.